"Un­wissen­heit ist der schlimm­ste Fehler."

- Sprichwort

Hier findet Ihr eine Zusammenfassung von Verhaltenstipps, die wir Euch in den verschiedensten Situationen empfehlen würden. Wichtig ist, dass man gut informiert ist, um im Konfliktfall richtig reagieren zu können. Bei Fragen und weiteren Anregungen stehen wir euch selbstverständlich per E-Mail oder direkt am Fanhilfe Mönchengladbach Infostand zur Verfügung.

Ausweis

Es besteht keine Pflicht, ein Ausweisdokument bei sich zu haben. Nur der Besitz ist verpflichtend.

Tipp:

  • Führt ein Ausweisdokument mit Euch

Identitätsfeststellung

Pflichtangaben gegenüber Polizeibeamten: Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum/Ort und Staatsangehörigkeit.

Tipp:

  • Daten richtig wiedergeben
  • Keine Auskünfte über Arbeitgeber, Mitbewohner, Beruf, Eltern und Verdienst geben

Verhalten bei Festnahme

Man muss Euch mitteilen, dass Ihr Beschuldigter seid und was Euch zur Last gelegt wird. Nach Identitätsfeststellung habt Ihr das Recht, Eure Aussage zu verweigern. Davon solltet ihr unbedingt Gebrauch machen. Es entsteht Euch kein Nachteil!

Tipps für Festgenommene:

  • Keine Angaben zur Sache
  • Verweigert alle Unterschriften
  • Keine Passwörter von Handys oder PCs raus geben
  • Eine Aussage bei der Polizei wirkt nicht strafmildernd
  • Lasst Euch nicht in Gespräche verwickeln
  • Keine Aussage ohne Rechtsanwalt
  • Ihr habt das Recht nach einem Anwalt zu verlangen
  • Ruft die Fanhilfe Mönchengladbach an (wenn möglich)

Für Zeugen:

  • Ruft die Fanhilfe Mönchengladbach an (Vor- und Zunamen sowie Geb.- Datum des Festgenommenen)
  • Lasst keine Zeit verstreichen
  • Sichert ggf. Beweismittel (Videos / Fotos / Tonaufnahmen)
  • Fragt weitere Zeugen
  • Fertigt ein Gedächtnisprotokoll an

Wichtig:

Das Notfall-Telefon der Fanhilfe Mönchengladbach ist an Spieltagen immer zu erreichen. Im Notfall sprecht auf die Mailbox und hinterlasst den Namen und Vornamen des Beschuldigten. Ihr erreicht die Fanhilfe unter 015752486838.


Verhalten beim Erhalt einer schriftlichen Vorladung als Beschuldigter

Informiert die Fanhilfe Mönchengladbach. Ihr müsst den Termin nicht wahrnehmen. Verhalten beim Erhalt einer schriftlichen Vorladung als Zeuge Die Polizei muss einem mitteilen, dass man als Zeuge befragt wird. Hier gilt: Wenn man aussagt, muss es der Wahrheit entsprechen. Ansonsten droht eine Anzeige wegen Strafvereitelung oder Falschaussage. Es ist weder strafbar, noch ordnungswidrig, bei einer polizeilichen Zeugenvernehmung nicht zu erscheinen. Der Vorladung muss also nicht Folge geleistet werden. Das gilt ebenfalls, wenn Euch die Beamten mündlich dazu auffordern. Einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung muss Folge geleistet werden. Lasst Euch hier von einem Anwalt beraten oder nutzt einen Anwalt als Zeugenbeistand.

Tipp:

  • Keine „Freundschaftsdienste“ - Falschaussagen können hart bestraft werden!

Verhalten bei einer schriftlichen Vorladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung

Die Polizei fordert häufig per Brief auf, zur ED-Behandlung zu müssen. Dies sind in der Regel aber keine förmlichen Bescheide. Hier gilt Achtung! Einer einfachen Aufforderung zur „präventiven“
(vorbeugenden) ED-Behandlung muss nicht Folge geleistet werden. Nur wenn ein vollziehbarer Bescheid vorliegt muss man erscheinen (in der Regel per Postzustellungsurkunde / gelber Umschlag). Lädt die Polizei aber „strafverfolgend“ vor, so ist ein förmlicher Bescheid zwar nicht erorderlich, häufig aber ist die Maßnahme unzulässig, da sie nicht erforderlich ist.

Tipp:

  • Unbedingt nach Erhalt die Fanhilfe oder einen Anwalt kontaktieren

ED-Behandlung nach einer Festnahme

ED-Maßnahmen sind u.a.: Fotos vom Gesicht, von besonderen Merkmalen (fehlende Gliedmaße, Narben, Tätowierungen). Ebenfalls gehören hier Fingerabdrücke und Handflächenabdrücke dazu. Grundsätzlich gilt: Keine Maßnahme freiwillig über sich ergehen lassen! Vorher muss Euch immer rechtliches Gehör gewährt werden. Verlangt nach einem Anwalt. Das ist euer Recht! Die EDBehandlung darf nur durchgeführt werden, wenn sie wirklich zur Strafverfolgung erforderlich ist. Es muss ein ausreichender Anfangsverdacht vorliegen. Hat bereits früher eine ED-Behandlung stattgefunden oder ist die Identität bereits geklärt, ist eine erneute Behandlung in der Regel unzulässig. Verweigert die Maßnahme und verweist auf Euren Anwalt.

Tipp:

  • Verhaltet Euch ruhig
  • Lasst Euch nicht provozieren
  • Fangt Euch keine zusätzlichen Anzeigen
  • Bleibt freundlich
  • Macht keine Angaben zur Sache

Verhalten bei Ankündigung zur Entnahme einer DNA-Probe

Auf keinen Fall freiwillig abgeben! Ein richterlicher Beschluss ist hier notwendig. Fragt bei der Fanhilfe nach.


Verhalten bei einer Blutentnahme

Hier ist ein richterlicher Beschluss nötig. Leider wird dies von der Polizei häufig mit dem Hinweis „Gefahr im Verzug“ umgangen. Leider hat sich die Blutentnahme ohne richterliche Anordnung in der Praxis eingebürgert.


ACAB

Tipp:

  • Verzichtet auf das Tragen von ACAB-Klamotten

SKB (Szenekundige Beamte)

Redet nicht mit der Polizei gilt auch hier! Diese haben sich in der Vergangenheit immer besonders dadurch hervorgetan, freundschaftlich rüber zu kommen, um dann vor Gericht die Leute in die Pfanne zu hauen. Es ist der Job von SKBs die Fan-Szenen im Auge zu behalten, Profile über die Fans zu erstellen, Fans in Kategorien (A, B, C) einzuteilen, Eure Gewohnheit und Treffpunkte festzustellen und um jede noch so kleine Information zu sammeln.


Dauer der Festhaltung OHNE Haftbefehl

Die Polizei kann Euch beim Vorwurf einer Straftat bis zum Ablauf des Folgetages ohne Angabe von Gründen festsetzen.

Tipp:

  • Verschwiegen bleiben
  • Anwalt kontaktieren
  • Geduldig sein

Gewahrsam

Häufig wird ein so genanntes „Unterbindungsgewahrsam“ angeordnet. Das ist nur zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Ihr ohne Gewahrsam Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen werdet. Bis zum Ende dieser Gefährdung könnt Ihr festgehalten werden. Das Gewahrsam muss unverzüglich richterlich bestätigt werden, da es sich um eine Freiheitsentziehung handelt.


Verhalten nach einer Verletzung durch einen Polizeibeamten

Es ist extrem schwierig, einen Polizeibeamten für sein Fehlverhalten zu belangen. Trotzdem haben wir einige Tipps für euch.

Tipp:

  • Merkt Euch das Fahrzeug, in das der Beamte einsteigt
  • Fragt umstehende Personen ob sie etwas gesehen oder vielleicht sogar gefilmt haben
  • Fahrt ins Krankenhaus und lasst euch eure Verletzungen attestieren

Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist eine Verurteilung/Bestrafung ohne Gerichtsverhandlung. Hier kann man innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt Einspruch einlegen (schriftlich). Wendet Euch nach Erhalt umgehend an die Fanhilfe.

Tipp:

  • Wenn Ihr Post erwartet, leert regelmäßig Euren Briefkasten

Hausdurchsuchung / Polizei vor der Tür

Da es sich hier um einen besonders schweren Eingriff in eure Grundrechte handelt, gilt auch hier: Keine Durchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss! Leider werden diese von Richtern und Staatsanwälten relativ leicht ausgestellt. Eine Behauptung „Gefahr im Verzug“ umgeht auch hier wieder einen Beschluss.

Tipp:

  • Zieht einen Zeugen zur Durchsuchung hinzu
  • Benachrichtigt einen Anwalt vor Beginn der Durchsuchung
  • Keine Formulare unterschreiben
  • Lasst keine Polizeibeamten ohne Durchsuchungsbeschluss in Eure Wohnung
  • Fragt durch die Sprechanlage was los ist

Gespräche mit Eltern / Familie / Nachbarn / Arbeitgebern

Immer öfters stattet die Polizei Euren Verwandten, Bekannten oder auch Euren Arbeitgebern einen Besuch ab. Informiert Eure Familie über ihre Rechte. Sie haben ein Zeugnisverweigerungsrecht und müssen nichts sagen! Für die jüngeren Fans unter Euch: Gebt Euren Eltern das Heft der Fanhilfe zur Information. Natürlich darf die Polizei auch nicht mit anderen Leuten, sofern sie nicht als Zeugen in Betracht kommen, über Eure möglichen Strafverfahren sprechen. Hier gilt der Datenschutz.


Datei Gewalttäter Sport

Die Datei Gewalttäter Sport ist und bleibt eine Datei, zu der keiner in Deutschland richtig Auskunft geben kann oder will. Niemand weiß genau, wer, wo und was gespeichert wird und warum. Eine einfache Personalienkontrolle beim Fußball kann ausreichen, um in diese Datei aufgenommen zu werden. Ob du Teil dieser ominösen Datei bist, merkst du spätestens am Flughafen wenn man in den Urlaub fliegt möchtest und sich deine Passkontrolle in die Länge zieht. Leider erfolgt seitens der ZIS (Zentrale Informationsstelle Sport) keine Mitteilung über die Eintragung.


Bundesweites Stadionverbot (SV)

Um ein bundeseinheitliches Stadionverbot zu erhalten, reicht die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Polizei aus. Die Unschuldsvermutung wird hier außer Kraft gesetzt. Dies ist in den bestehenden verbotsrichtlinien des DFB verankert. Da diese Richtlinien nicht mit den Grundsätzen einer Demokratie zu vereinbaren sind, lehnen wir Stadionverbote grundsätzlich ab.
Habt Ihr ein Stadionverbot erhalten oder habt Fragen zur Datei Gewalttäter Sport? Schaut auf unsere Homepage oder besucht uns an unserem Info-Stand. Auch das Fanprojekt DeKull steht Euch beratend zur Seite.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert