Persönliche Datenauskunft – Datei Gewalttäter Sport

Am morgigen Tag bei unserem Heimspiel gegen Darmstadt habt ihr die Möglichkeit in Zusammenarbeit mit der Fan-Hilfe Mönchengladbach eine persönliche Datenauskunft, bezüglich der Datei Gewalttäter Sport, anzufordern. Hierzu braucht ihr lediglich euren Bundespersonalausweises (idealerweise direkt als Kopie), sowie 1 €.

Oft wissen Betroffene nicht einmal, dass Sie in dieser Datei geführt werden und die Löschung der Daten gestaltet sich erfahrungsgemäß besonders kompliziert.

Ihr findet uns, wie gewohnt, an unserem Fan-Hilfe Info-Stand direkt vor der Nordkurve. Die benötigten Daten werden selbstverständlich äußerst rücksichtsvoll behandelt und ausschließlich zur Identifizierung genutzt.

Bundespolizei stoppt Fankonvoi auf dem Weg nach Manchester

Am vergangenen Montag, dem 7. Dezember, machte sich eine größere Reisegruppe Mönchengladbacher Fans auf den Weg zum Auswärtsspiel in Manchester. Gegen 20 Uhr fuhren die drei Doppeldecker in Mönchengladbach los. Die Vorfreude, die Fohlenelf beim vorerst letzten Champions League-Spiel zu unterstützen, fand jedoch ein plötzliches Ende, als nach wenigen Kilometern, kurz vor der Autobahnauffahrt, zahlreiche Blaulichter aufblitzten und sich schätzungsweise 15 Autos der Bundespolizei vor die einzelnen Busse setzten. Der Anweisung den Beamten zu folgen wurde Folge geleistet, nach einer kurzen Fahrt über die Autobahn wurden alle Busse auf den Parkplatz „Hoher Busch“ in Viersen geführt. Dort erwartete die Fans ein bereits aufgebautes Szenario aus Zelten, Leuchtaufbauten des THW, ein paar Baustellentoiletten und weiteren dutzenden, vermummten Beamten, inklusive Polizeihunden. Ebenfalls befanden sich Beamte der spezialisierten „Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit“ (kurz: BFE) auf dem Gelände.

Den Organisatoren der Reisegruppe und anwesenden Mitarbeitern des sozialpädagogischen Fanprojekt DeKull’s, die sich als Ansprechpartner zur Verfügung stellten, wurde erklärt, dass sich die Reisegruppe nun einer Ausreisekontrolle zu unterziehen hätte. Diese hätte ausdrücklich nur zum Ziel, nach Pyrotechnik oder Betäubungsmitteln zu suchen, da die Ausfuhr strafbar sei. Erkennungsdienstliche Behandlungen, etwa Fotos von den Mitreisenden zu machen, würden nicht erfolgen. Auf den Einwand der genannten Ansprechpartner hin, die Maßnahmen, insbesondere das Betreten der Busse, ohne Vermummung und Helme zu vollziehen, um ein provokantes Auftreten zu vermeiden, wurde ohne Angabe von Gründen abgelehnt. In Folge dessen wurde ein Bus nach dem Anderen folgender Prozedur unterzogen:

Ein Beamter der Bundespolizei richtete sich über die Lautsprecheranlage des Busses an die Businsassen. Die Busse würden nun durchsucht werden, die Beamten würden dazu in den Bus kommen und außerdem mit einem Hund nach Pyrotechnik und Betäubungsmitteln suchen. Weitere Anweisungen würde es nicht geben, Zuwiderhandlungen hätten unmittelbar körperlichen Zwang zur Folge, dies sei „die letzte Warnung“. Kurz darauf betraten, wie angekündigt, ca. 20 vermummte und behelmte Beamte den Bus und verteilten sich auf die Länge der zwei Etagen. Nachdem die Businsassen die Fächer an der Decke und den Gang freiräumen mussten, wurde der Spürhund in den Bus gelassen. Dieser wurde einmal quer durch die Gänge und zurück geführt.

Darüber hinaus forderte die Bundespolizei im Anschluss daran einzelne Personen aus dem gerade durchsuchten Bus auf, sich samt ihres Gepäcks hinaus zu begeben und sich einer intensiveren Behandlung zu unterziehen. Neben der, sowohl im Zelt, als auch draußen durchgeführten, peniblen Durchsuchung der Personen, ihrer Taschen und persönlichen Gegenstände wurden zudem, entgegen der anfangs ausdrücklich formulierten Aussage, Fotos der Personen aus mehreren Perspektiven gemacht. Zuletzt wurden die Fans über etwaige Vorhaben in Manchester gefragt. Dieser Befragung verweigerten sich die Personen.

Bei den Durchsuchungen, sowohl in den Bussen, als auch bei den einzelnen Personen außerhalb, wurden weder Pyrotechnik, noch Betäubungsmittel oder andere strafrechtlich relevante Dinge gefunden. Die Businsassen aller drei Busse verhielten sich während der Kontrollen, trotz des martialischen Auftretens der Beamten, ruhig.

Des Weiteren forderte die Polizei am Ende der Prozedur die Organisatoren der Busse auf, Listen mit den Daten der Businsassen auszuhändigen. Man könne alternativ auch eine Personalienkontrolle durchführen, was allerdings zu größeren zeitlichen Verzögerungen führen würde. Der Druck wurde noch dadurch erhöht, dass die Beamten die zeitlichen Verzögerungen ausdrücklich mit dem Zeitdruck der Fans verknüpften, ihre Fähre von Frankreich nach Großbritannien zu erreichen, was im Falle einer Personalienkontrolle nicht gewährleistet werden könnte.

Im Anschluss an die Behandlung wurde der Bus wieder von den Beamten vom Parkplatz geführt und bis zur holländischen Grenze eskortiert. Der vorausgegangenen Bitte, auf dem Parkplatz warten zu dürfen bis alle Busse kontrolliert worden sind, damit man die Weiterfahrt gemeinsam bestreiten kann, wurde von der Bundespolizei erneut ohne Angabe von Gründen abgelehnt.

Mit einer zeitlichen Verzögerung von bis zu fast drei Stunden konnte der letzte Bus vom Parkplatz fahren. Dass die Fähre im französischen Calais erreicht wurde, war lediglich der sehr üppigen Reiseplanung der Fans zu verdanken, die mit Problemen in Belgien und Frankreich rechneten, welche sich aufgrund der Sicherheitslagen in diesen Ländern hätten ergeben können.

In der Nachbetrachtung der Maßnahme stellen sich folgende Fragen:
Mit welcher Rechtfertigung betreibt die Bundespolizei einen so enormen Aufwand, um letztendlich Fußballfans bei einer Auswärtsfahrt zu kontrollieren, die in 15 Minuten nicht mehr in ihrem Zuständigkeitsbereich gelegen hätte? Die Beamten standen Berichten zufolge bereits einige Stunden zuvor an der Autobahnauffahrt, um den Buskonvoi in Empfang zu nehmen. Man darf davon ausgehen, dass auch das Szenario am Viersener „Hoher Busch“ nicht erst kurz zuvor aufgebaut war. Insgesamt knapp 100 Beamte, dazu die technischen Aufbauten des THW und die eingesetzten Hunde, das Ganze über einen Zeitraum von mindestens fünf Stunden, ergeben einen Einsatz, der dem Steuerzahler nicht gerade leicht auf der Tasche liegen wird. Das Ergebnis dieses großen Einsatzes ist kein einziger Fund von Pyrotechnik, Betäubungsmitteln oder anderer strafrechtlich relevanter Dinge.

Viel mehr bleibt als einziges Ergebnis dieses Einsatzes die Sammlung zahlreicher Daten und Fotos. Entgegen der anfangs formulierten Ankündigung, nur nach oben genannten Dingen zu suchen und keine Fotos zu machen, wurde von gut einem dutzend Borussia-Fans mehrere Aufnahmen aus verschiedenen Perspektiven gemacht Die Auswahl dieser Personen erfolgte zum Teil willkürlich, zum Teil anhand der in Nordrhein-Westfalen neu eingeführten „Intensivtäter-Datei“. Wobei auch dieses Kriterium als willkürlich bezeichnet werden muss: So finden sich in Mönchengladbach Personen in der Kartei, die der Polizei vor allem durch großes Engagement in der Fanszene ein Begriff sind und aufgrund ihrer besonderen Position in der Szene ins Visier der Behörden geraten. Weiterhin unterlaufen andere Fans die eigentlich selbst gesetzten Kriterien der Kartei, wonach nur besonders häufig vorgekommene oder besonders schwere Straftaten für eine Bezeichnung als Intensivtäter sorgen. Am vergangenen Montag ist allerdings auch ein Fan als Intensivtäter herausgerufen worden, der in den letzten Jahren lediglich einmal und nur aufgrund einer leichten Körperverletzung verurteilt worden ist. Zudem wurden Personen der intensiveren Kontrolle unterzogen, die weder privat, noch im Zusammenhang mit Fußball polizeibekannt geworden sind.

Zu konstatieren ist also ein unverhältnismäßiger und wenig ertragreicher Einsatz der Bundespolizei, der nur wegen der Weitsicht der Fans in ihrer Reiseplanung nicht zu größeren Problemen bei der Weiterfahrt geführt hat. Die, letztlich ergebnislose, Suche nach verbotenen Gegenständen endete in einer groß angelegten Datensammlung der Beamten. Zum jetzigen Zeitpunkt weiß niemand, was mit diesen Daten geschehen ist oder noch geschieht, da hierüber ebenfalls keine Auskunft erteilt worden ist.

Ob dieses Ergebnis alleine einen solchen Aufwand rechtfertigt darf sowohl aus rechtsstaatlicher Sicht, als auch aus der Perspektive des Steuerzahlers getrost hinterfragt werden. Gerade in Anbetracht der aktuellen politischen Lage, in der insbesondere die Bundespolizei einen Personalmangel und die Überforderung ihrer Beamten beklagt, ist fraglich, ob hunderte Arbeitsstunden und ein Einsatz der BFE sinnvoll investiert sind, wenn man letzten Endes nur Daten von Fußballfans sammelt und deren Reisefreiheit behindert.

Die Fan-Hilfe Mönchengladbach wird die Akte zu der Maßnahme der Bundespolizei anfordern und in diesem Rahmen auch eine Fortsetzungsfeststellungsklage anstreben um die Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen.

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