Ermittlungsverfahren wegen Spruchband

In den vergangenen Tagen haben mehrere Borussia-Fans Anzeigen wegen der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ [§140 StGB) erhalten. Konkret ermittelt wird wegen eines Spruchbands gegen Red Bull Leipzig mit folgendem Wortlaut:

Wir verurteilen jeden geworfenen Stein
…der euch Kunden nicht getroffen hat.

Die Fan-Hilfe Mönchengladbach beobachtet die Entwicklung, dass die Staatsanwaltschaft sich offenbar zunehmend Meinungsäußerungen im Stadion zuwendet, mit Sorge. Klar ist, dass das Stadion keinen rechtsfreien Raum darstellt. Trotzdem sind sowohl allgemein, als auch in Bezug auf diesen Fall mehrere Bedenken anzumelden:

– Grundsätzlich setzt der Tatvorwurf voraus, dass die Beschuldigten um den Inhalt des Spruchbands wussten. Dies ist bei jeglichen Aktionen im Stadion fraglich und oftmals nur schwer festzustellen. Im Extremfall beteiligen sich beispielsweise bei der Durchführung einer Choreographie zehntausende Fans an einer Aktion, deren (potenziell strafbaren) Inhalt sie vorher nicht kennen. Das Entrollen eines Spruchbands findet natürlich in einem sehr viel kleineren Rahmen statt – wenn Fans, die nicht um den Inhalt wissen, mit in das Entrollen, Hochhalten oder Aufhängen mit einbezogen werden, ist es jedoch das gleiche Prinzip.
– Der Inhalt des besagten Spruchbands bezieht sich wohl auf Vorkommnisse in Dortmund, die sich zwei Wochen vor dem Spiel in Mönchengladbach ereignet haben. Diese Ereignisse haben eine enorme Debatte rund um den Umgang mit dem Bundesliganeuling ausgelöst und bestimmten lange Zeit die (Sport-)Nachrichten. Eine Auseinandersetzung mit dieser regelrechten Hysterie muss Fans erlaubt sein. Wenn diese in satirischer, sarkastischer und (wie es für ein Fußballstadion nicht unüblich ist) überspitzter Form formuliert wird, muss es sich nicht zwangsweise um eine tatsächliche Billigung von Straftaten handeln. Vielmehr ist zu bedenken, dass auch solche Äußerungen von den in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebenen Meinungs- und Kunstfreiheiten gedeckt sind.

Wie bereits gesagt, ist das Stadion natürlich kein rechtsfreier Raum. Wenn nun aber dazu übergegangen wird Meinungsäußerungen von Fans, so satirisch oder überspitzt sie auch formuliert sein sollten, auf diese Art zu kriminalisieren, wird dies am langen Ende niemandem nützen. Zu befürchten ist viel mehr, dass Fans sich dadurch notgedrungen Wege suchen, um anonym Spruchbänder zeigen zu können – analog der Vorgehensweise bei pyrotechnischen Aktionen.

Die Fan-Hilfe Mönchengladbach bezweifelt aus diesen Gründen die Haltbarkeit der Vorwürfe und bedauert die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Alle Fans, die von den Ermittlungen betroffen sind, rufen wir dazu auf sich bei uns zu melden. Wir helfen Euch!

Fan-Hilfe Mönchengladbach