Da uns der Weg wieder einmal nach Sevilla führt, haben wir für euch alle nützlichen Informationen rund um das lang ersehnte Champions League Spiel für euch zusammengefasst. Per Klick auf das Bild steht euch das Merkblatt als praktische .PDF-Datei zur Verfügung.
Stellungnahme zur Forderung von Rainer Wendt
Unsere Stellungnahme zu der Forderung von Rainer Wendt (Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft), die Polizei solle die Möglichkeit bekommen, selber bundesweite Stadionverbote aussprechen zu dürfen.
Wir sind es ja gewohnt, die Äußerungen von Herrn Wendt mit einer Mischung aus Verwunderung und Empörung zur Kenntnis zu nehmen. So ist es auch im Hinblick auf seine jüngste Forderung, die Polizei solle selber in die Lage versetzt werden, bundessweite Stadionverbote aussprechen zu dürfen.
Wir nehmen dies zum Anlass zu der folgenden Stellungnahme:
Im rechtlichen Grundsatz ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Erwerb einer Eintritts- oder Dauerkarte zu einem Spiel der von der DFL veranstalteten Fußballbundesliga um einen privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Veranstalter des Spiels, im Regelfall dem Heimverein, und dem Erwerber der Eintritts-/Dauerkarte handelt. Die Polizei oder andere staatliche Organe haben hiermit nichts zu tun.
Im Rahmen seines Hausrechts steht es jedem Verein frei, Personen, welche gegen die Stadionordnung, die Teil des genannten privatrechtlichen Vertrages ist, verstoßen und so ihrerseits „vertragsbrüchig“ werden, den Zutritt zu Fußballspielen zu verweigern. So weit, so normal und nicht einmal fußballspezifisch.
Um zu verhindern, dass gegenüber Personen, gegen die ein der DFL angehöriger Verein ein Stadionverbot ausgesprochen hat, auch von allen anderen Vereinen ein eigenes Stadionverbot ausgesprochen werden müsste, haben sich die der DFL angeschlossenen Vereine gegenseitig bevollmächtigt, auch mit Wirkung für alle anderen Vereine im Bereich der DFL Stadionverbote auszusprechen. Um insoweit eine Einheitlichkeit und zumindest den Versuch des Anscheins der Rechtsstaatlichkeit zu wahren, sind eigens für derartige Stadionverbote seitens der DFL Richtlinien erlassen worden, welche im Wesentlichen, und hier entfernen wir uns von der ansonsten in unserem Rechtsstaat angewandten Praxis, eine Umkehrung der Unschuldsvermutung zu Lasten der einer Straftat im Zusammenhang mit Fußballspielen Verdächtigen darstellen.
Konkret: Wird ein Fußballfan einer Straftat verdächtigt, muss er, will er die Verhängung eines bundesweiten Stadionverbotes verhindern, nachweisen, dass er keine Straftat begangen hat.
Die Einstellung eines Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit nach den Vorschriften der §§ 153, 153 a StPO beseitigt nach eindeutiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts die Unschuldsvermutung grundsätzlich nicht (siehe „Fall Edathy“, der nach Einstellung seines Verfahrens ja nun weiter als unschuldig gilt). Trotzdem führt die Einstellung eines Strafverfahrens nach den Stadionverbotsrichtlinien nicht zu einer Unwirksamkeit/Anfechtbarkeit des ausgesprochenen Stadionverbotes. Die Vereine haben lediglich die Möglichkeit, nicht die Verpflichtung, Stadionverbote zu verkürzen/aufzuheben.
Die Umkehrung der Unschuldsvermutung dürfte an sich schon eine Besonderheit darstellen, die neben dem Fußballsport ihresgleichen sucht. Eine ganz neue zusätzliche Dimension erhält das Verfahren rund um das „Stadionverbot“ durch den Vorschlag des Herrn Wendt, nicht die DFL, nicht die Vereine, sondern die Polizei als Träger staatlicher Hoheitsgewalt solle darüber zu befinden haben, wer ein Bundesligaspiel besuchen darf und wer nicht.
Erstaunlich ist diese Idee vor allem deshalb, weil es sich – wie dargestellt – bei der Veranstaltung von Fußballspielen und deren Besuch um eine rein privatrechtliche Angelegenheit zwischen Vereinen und Zuschauern handelt, an welcher der Staat – hier in Gestalt der Polizei – in keiner Art und Weise beteiligt ist. Von dem rein privaten Rechtsgeschäft des Erwerbs einer Eintritts- oder Dauerkarte wird die Polizei in rechtlicher Hinsicht in keiner Art und Weise tangiert.
Auch ist zu bemerken – Herr Wendt mag uns an dieser Stelle im Falle eines Irrtums gerne korrigieren – dass die Polizei selber gar nicht Veranstalter der Spiele der Fußballbundesliga oder Eigentümer, Mieter oder Pächter der Bundesligastadien ist. Es ist deshalb auch nicht ansatzweise ersichtlich, woraus Herr Wendt ein Hausrecht, welches derjenige, der ein Stadionverbot ausspricht, zumindest nach geltender Rechtslage innehaben muss, für die Polizeibehörden herleitet. Es sei denn, Herr Wendt würde gar die Verstaatlichung sämtlicher Fußballvereine inkl. Stadien oder gleich des kompletten DFB samt DFL fordern.
Es bleibt somit festzuhalten, dass keinerlei Rechtsgrundlage für durch Polizeibehörden ausgesprochene Stadionverbote ersichtlich ist. Auch erscheint eine solche weder notwendig – die jüngste Entscheidung der DFB-Sportgerichtsbarkeit gegen den 1. FC *öln belegt, dass „der Fußball“ sich insofern auch ohne Mithilfe der Polizei zu helfen weiß-, noch ließe sich eine solche ohne Widersprüche zu der privatrechtlichen Ausgestaltung des Fußballsports umsetzen.
Aus den genannten Gründen lehnen wir eine Befugnis der Polizeibehörden, Stadionverbote auszusprechen, entschieden ab. Herr Wendt forderte in der Vergangenheit ja bereits mehrfach weitere Befugnisse für die Polizei, um im selben Augenblick die permanente Überforderung seiner Kollegen zu beklagen. In diesen kuriosen Zusammenhang dürfte wohl auch sein Vorschlag zum „Stadionverbot“ fallen.
Eure Fan-Hilfe Mönchengladbach
Erster große Info-Tag der Fan-Hilfe Mönchengladbach
Beim vergangenen Heimspiel gegen Paderborn fand der erste große Info-Tag der Fan-Hilfe Mönchengladbach statt. Es wurden ca. 3000 Info Broschüren verteilt und die Resonanz auf die Fan-Hilfe war durchweg positiv. Jetzt heißt es nur noch, diese positiven Rückmeldungen in Anmeldungen umzuwandeln, denn nur durch eine Mitgliedschaft in der Fan-Hilfe kann unsere Arbeit auch entsprechend unterstützt werden. Aktuell zählt die Fan-Hilfe ca. 130 Mitglieder, die in den kommenden Tagen eine Begrüßungsmail mit wichtigen Informationen erhalten. Also werdet Mitglied in der Fan-Hilfe Mönchengladbach und unterstützt unsere Arbeit.
Infos und Tipps zum Derby gegen Köln
Am Wochenende steigt das lang ersehnte Derby gegen Köln, ein Spiel das nicht nur durchs Sportliche, sondern auch durch seine Begleitumstände auf sich aufmerksam macht. Zwischen 1000 und 1400 Polizisten, Wasserwerfer, Hubschrauber und Gefahrensammelstellen sind eben diese weiteren Zahlen, Daten und Fakten, die mittlerweile zum Derby gehören.
Um im Ernstfall gewappnet zu sein und den Fans zur Seite zu stehen, wird die Fan-Hilfe Mönchengladbach 24 Stunden telefonisch erreichbar sein. Ebenfalls wird unser Fan-Hilfe Anwalt Johannes Daners vor Ort sein um im Rahmen seiner Möglichkeiten bei Problemen zu helfen.
Das Wichtigste ist allerdings – lasst Euch nicht provozieren und begeht keine Straftaten. Sollte es dennoch zu Konflikten mit der Polizei kommen, ruft unsere Notfall-Nummer unter: 0157 52486838 an.
Start-Up Video Fan-Hilfe Mönchengladbach
Hier stellt sich die Fan-Hilfe Mönchengladbach in einem kurzen Video vor.
Rechtsbeistand für Fußballfans nun auch in Mönchengladbach
Nürnberg war der Vorreiter, viele andere Bundesliga-Städte haben nachgezogen. Nun hat Mönchengladbach auch einen Rechtsbeistand für Fußballfans. Am 1. Februar 2015 geht die Homepage der Fan-Hilfe Mönchengladbach unter http://www.fanhilfe-moenchenadbach.de/ online. In den heutigen Zeiten, in denen viel über die Sicherheit in deutschen Fußballstadien, immer neue Repressalien, Aufenthaltsverbote und Meldeauflagen, Polizeiwillkür mit dazugehörigen schreienden Polizeigewerkschaftlern, personalisierten Karten und Nackt-Scannern, gesprochen wird und in denen auch Unschuldsvermutungen nicht mehr das sind, was sie einmal waren – in diesen Zeiten wird Prävention, Aufarbeitung aber auch juristischer Beistand für Fußballfans immer wichtiger.
Aus diesem Grunde hat sich nun die Fan-Hilfe Mönchengladbach gegründet. Vertreten durch einen Vorstand, bestehend aus einem Querschnitt der Mönchengladbacher Fan-Szene wird die Fan-Hilfe am 1.Februar ihre Arbeit aufnehmen. Gemeinsam mit einem mit Herzblut engagierten Anwalt, will die Fan-Hilfe Mönchengladbach aufklären und informieren, aber auch im Bedarfsfall mit juristischem Rat und juristischer Tat zur Seite stehen. Sollte es trotz Aufklärung und Prävention zu einem Starfverfahren kommen, darf kein Fußballfan von Borussia Mönchengladbach mehr ohne Rechtsbeistand sein. Ein ambitioniertes Ziel, dass nur durch die Solidarität der Borussia Fans möglich gemacht werden kann. Die Fan-Hilfe empfiehlt deshalb jedem Fan von Borussia Mitglied zu werden und mit 36 Euro Jahresbeitrag die Arbeit zu unterstützen und im schlimmsten Fall selbst in Anspruch zu nehmen. Wer die Fan-Hilfe ist und was sie genau alles machen – kann man auf der oben erwähnten Homepage entnehmen oder eine Email an info@fanhilfe-moenchengladbach.de schicken.
In der Startphase steht die Fan-Hilfe auch unter 01575-2486838 für Rückfragen zur Verfügung. Danach ist die Telefonnummer nur noch für Notfälle zu nutzen.