Stellungnahme zu den Vorfällen in Istanbul

Am gestrigen Abend (03.10.2019) fand das zweite Gruppenspiel der UEFA Europa League in dieser Saison statt. Borussia Mönchengladbach bestritt ihr erstes Auswärtsspiel beim türkischen Istanbul Basaksehir FK. Es kam zu einer massiv verspäteten Ankunft des polizeilich angeordneten Buskonvois sowie einer anschließenden massiven Schikane Gladbacher Fans durch die türkische Polizei. Im Folgenden möchten wir als Fanhilfe, die die Ereignisse während des Spiels publik gemacht hat, das Geschehene verständlich zusammenfassen:

Die Anfahrt

Die Polizei ordnete einige Wochen vor dem Spiel eine Pflicht zur Busanreise vom Stadtzentrum zum Stadion an. Sämtliche deutsche Fans mussten diese Anreisevariante wählen, andernfalls würde ihnen der Zutritt zum Stadion verwehrt werden. Bereits diese Maßnahme sehen wir als unbegründet an: Beim letzten Gladbacher Gastspiel in Istanbul (vor sieben Jahren, gegen Fenerbahçe) konnten die Fans sich frei bewegen, sind mit eigens organisierten Schiffen und anschließend per Fanmarsch zum Stadion gelangt. Und das, obwohl damals 1) deutlich mehr Borussen vor Ort waren und 2) Fener ein deutlich größeres Fanpotenzial aufweist, als der gestrige Gegner Basaksehir.

Die Abfahrt der Busse war für 17 Uhr angesetzt. Zu diesem Zeitpunkt und damit überpünktlich waren alle der mehr als tausend Borussen bereits an dem besagten Treffpunkt. Die knapp 30 Reisebusse kamen allerdings erst nach und nach an, mussten dann darüber hinaus noch kompliziert rückwärts in eine Seitenstraße einparken. Zu allem Überfluss errichtete die türkische Polizei eine Kontrolle, die die Fans passieren mussten – obwohl sie dies am Stadion ohnehin tun müssen. Das schlecht organisierte und sinnlose Prozedere führte zu einer verspäteten Abfahrt von 45 min.

Der berühmt berüchtigte Istanbuler Stadtverkehr zu dieser Zeit tat sein Übriges dazu. Der riesige Konvoi steckte mehrmals in stockendem Verkehr und Stau, fuhr zur Umgehung einen respektablen Umweg (von ca. 25 km direktem Weg auf 40 km tatsächlicher Strecke) und erreichte das Stadion entsprechend knapp: Die ersten Fans konnten gerade einmal zehn Minuten vor Anpfiff aus dem Bus steigen, die meisten Fans hatten zu diesem Zeitpunkt bereits keine Hoffnung mehr den Anstoß zu erleben.

Der Einlass

Die Situation am Einlass ist bei einer 1) vierstelligen Anzahl ankommender Fans, 2) lediglich wenigen Minuten bis Spielbeginn (und mit der Zeit einigen Minuten nach selbigem) sowie 3) lediglich vier Drehkreuzen unschwer auszumalen. Es kam zu langen Schlangen, kleinerem Gedrängel und Unmutsbekundungen der anwesenden Gladbacher. Trotz des Unmuts behielten diese jedoch jederzeit die Nerven, wurden nicht handgreiflich und verhielten sich weitgehend ruhig sowie kooperativ.

Die vor Ort befindlichen Polizisten reagierten genau umgekehrt und fingen beim kleinsten Anzeichen von Gedrängel an, körperlich zu werden. Fans wurden geschubst und bedroht. Dass die Situation, trotz Enge und aggressivem Auftreten der Polizei, nicht eskaliert ist, ist dem besonnenen Verhalten der Fans zu verdanken.

Die Fahnen

Parallel zur angespannten Situation vor den Drehkreuzen, fand unmittelbar hinter diesen die Kontrolle der von den Fans mitgebrachten Fahnen statt. Diese war angekündigt: Fans müssen die Fahnen zeigen, sie übersetzen lassen und dürfen sie anschließend mit in den Block nehmen.

Die Kontrolle gestaltete sich jedoch komplizierter und eskalierte. Mehrere Fahnen stießen den türkischen Polizisten und Ordnern auf und sollten verboten werden. Insbesondere erregte eine Fahne mit dem alten sowie dem aktuellen Stadtwappen Mönchengladbachs die Gemüter der Ordnungskräfte. Der auf dem alten Wappen abgebildete St. Vitus, Patron der Stadt, führte zu lautem Geschrei. Auf gebrochenem Englisch wurde mehrfach geschrien: „What is this? What is this?“, „Christian! This is christian!“. Die Fans probierten auf Englisch zu erklären, dass das Wappen das Symbol der Stadt Mönchengladbach sei. Ein türkischsprachiger Ordner Borussias sowie die anwesenden Szenekundigen Beamten (SKB) aus Mönchengladbach probierten mit Verweis auf die Google-Bildersuche und auf türkisch ebenfalls zu vermitteln – ohne Erfolg. Seitens der türkischen Polizisten und Ordner bestand zu diesem Zeitpunkt kein Interesse mehr an einer vernünftigen Kommunikation.

Die Fans wurden nicht nur angeschrien, sondern auch körperlich drangsaliert. Es wurde probiert nach den Fahnen zu greifen, was die Fans mit dem defensiven Festhalten an Selbigen probierten zu verhindern. Fans mit Fahnen wurde gegen die Wand geschubst und dort gedrückt. Ein Fan an der Wand wurde kurzzeitig gewürgt. In dieser Situation sind nach übereinstimmenden Augenzeugenberichten und -aussagen auch Fanbeauftragte sowie ein Mönchengladbach SKB körperlich angegangen worden.

Die Ingewahrsamnahmen und Rauswürfe

In dieser Situation wurden mehrere Fans von der Polizei in Gewahrsam genommen und anschließend separiert. Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie in der heiklen Situation rund um die Fahnenkontrolle Polizisten geschlagen haben sollen. Dieser Vorwurf war erfunden und entspricht nicht der Realität. Unserer Einschätzung nach diente er lediglich als Vorwand, um Fans einzuschüchtern und ihnen mit einer dauerhaften Festnahme sowie der Zuführung in ein Gefängnis zu drohen.

Währenddessen wurde den restlichen Fans in der Fahnenkontrolle mitgeteilt, dass die beanstandeten Fahnen keinen Einlass erhalten würden. Die Fans hätten mitsamt der Fahnen das Stadion zu verlassen. Voller Unverständnis, aber ruhig und deeskalierend, verließen die Fans das Stadion. In der Folge mussten sie die inzwischen restlichen 80 Spielminuten plus 30 Minuten Blocksperre auf den Stufen des Stadionvorplatzes verbringen, da sie ja verpflichtet waren, das Gebiet erneut mit dem gemeinsamen Buskonvoi zu verlassen.

Darüber hinaus sind nach unseren Informationen zwei weitere Fans aus dem Unterrang des Gästeblocks abgeführt worden, da diese nach dem 0:1 aus Gladbacher Sicht aus Frust gegen die Plexiglasscheibe geschlagen hatten.

Das Fazit

Alle Gladbacher konnten das Stadion (bzw. den Vorplatz) verlassen und die gemeinsame Abreise antreten. Von Ermittlungsverfahren ist uns aktuell nichts bekannt.

Eine schlimmere Eskalation ist einzig und allein dem besonnen Auftreten der Mönchengladbacher Fans zu verdanken. Diese blieben sowohl in Anbetracht der Tatsache, dass sie zum ersten Europapokalauswärtsspiel seit Jahren den Anpfiff verpassen würden, als auch angesichts des aggressiven Verhaltens der türkischen Polizei jederzeit ruhig und friedlich.

Die türkische Polizei sowie ebenfalls die Ordner des Heimvereins hatten zu keinem Zeitpunkt Interesse an einem kooperativen Verhalten oder an Kommunikation. Im Gegenteil wurde die, durch die von der Polizei selbstverschuldete späte Ankunft, hitzige Situation noch weiter verschärft. Provokationen, verbale und körperliche Gewalt sowie das Erfinden von Tatvorwürfen führten zu einer Eskalation der Lage.

Unsere Forderungen

Eine derart massive Schikane friedlicher Fans, die ihren Verein im Europapokal unterstützen wollten und dafür weder Kosten noch Mühen gescheut haben, darf nicht ohne Konsequenzen bleiben. Unseren Informationen nach sind bereits zwei Tage zuvor, als Paris Saint Germain bei Galatasaray Istanbul zu Gast war, ähnliche Ereignisse geschehen. Wir als Fanhilfe der betroffenen Gladbacher Fans fordern daher:

  • Die türkische Polizei sowie die Ordnungskräfte des Heimvereins Basaksehir fordern wir eindringlich auf, ihr gesamtes Sicherheitskonzept zu überdenken. Die Busanreise war nicht gerechtfertigt und führte nur zu Problemen. Die dadurch entstandene Situation am Einlass wurde nicht ent-, sondern verschärft. Sämtlichen Situationen wurde mit Aggressivität statt Kommunikation begegnet. Das Verbot von Fahnen ist nicht nachzuvollziehen. Hier ist insbesondere die Begründung in Bezug auf die Figur des St. Vitus zu hinterfragen. Dieser ist vollkommen offensichtlich als Bezug zur Stadt Mönchengladbach gemeint, nicht als explizit christliches Symbol – und selbst wenn dem so wäre, würde dies kein Verbot der Fahne rechtfertigen. Diese Praxis muss dringend geändert werden.
  • Borussia Mönchengladbach hat sich in Form von Stephan Schippers, Max Eberl sowie Torschütze Patrick Herrmann klar positioniert und hinter die eigenen Fans gestellt. Wir begrüßen dieses Zeichen der Solidarität ausdrücklich. Nichtsdestotrotz muss diesen Worten ein entschiedenes Auftreten gegenüber der UEFA erfolgen. Ein Abtun der Vorwürfe kann angesichts der glasklaren Sachlage sowie der skandalösen Schikane keine Option sein, mit der man sich abspeisen lassen sollte.
  • Die UEFA muss die Vorwürfe ernst nehmen und mit der gebotenen Konsequenz verfolgen. Bei einer entsprechenden Untersuchung der Ereignisse wird sich herausstellen, dass die erhobenen Vorwürfe ohne Ausnahme stimmen und hier Fans schikaniert worden sind sowie leichtfertig mit deren körperlichen Versehrtheit umgegangen worden ist. Sollte sich in Anbetracht des Vorfalls zwei Tage zuvor herausstellen, dass die türkische Polizei bewusst auf eine Eskalationsstrategie gegen ausländische Fans setzt, muss in letzter Konsequenz auch die Austragung des Champions League Finals 2020 in Istanbul überdacht werden, da das Wohl anreisender Fans so nicht gewährleistet ist.

Fanhilfe Mönchengladbach

Überarbeitung des UEFA-Sicherheitsreglements: Datensammelwut im Europapokal

Still und heimlich hat der europäische Fußballverband UEFA zur aktuell startenden Saison 2019/2020 sein Sicherheitsreglement geändert. Dass weder die UEFA selbst, noch die am Europapokal teilnehmenden Vereine die Änderung groß publik gemacht haben, verwundert nicht, da einige böse Überraschungen auf die Fans warten. Wer in der kommenden Saison Spiele seines Vereins in der Champions League oder Europa League im Stadion verfolgen möchte, muss mit der Erhebung seiner Personalien sowie deren Weitergabe an autoritäre Staaten und deren Behörden rechnen.

Im zweiten Kapitel des UEFA-Reglements regelt Artikel 16 die „Angaben über den Karteninhaber“. In der alten Version, gültig seit 2016, war den am europäischen Wettbewerb teilnehmenden Vereinen eine detaillierte Datenerhebung freigestellt. „Soweit es die Umstände erfordern“, also nach Einschätzung des jeweiligen Vereins, konnte eine Datenerhebung über Namen und Adressen stattfinden, verpflichtend war diese jedoch nicht. Darüber hinaus wurden keine Verpflichtungen angeführt, die Daten an Dritte, etwa Verbände oder Behörden, weiterzugeben.

Die Überarbeitung des Reglements beinhaltet ab der neuen Saison nun diverse Verschärfungen, die in Hinblick auf den Datenschutz der Fußballfans fragwürdig sind und rechtsstaatliche Aspekte komplett außer Acht lassen:

  1. Die teilnehmenden Verbände und Vereine werden dazu verpflichtet, detaillierte Angaben über alle Stadionbesucher zu führen. Diese Datenerhebung muss mindestens Namen, Adressen und Geburtsdaten aller Fans umfassen. Eine Prüfung der Umstände und Einschätzung der Vereine zur Notwendigkeit, wie bislang, gibt es nicht mehr – die Pflicht gilt ohne Ausnahme und für alle Spiele.
  2. Alle Vereine werden dazu verpflichtet der UEFA, dem etwaigen Ausrichter sowie der lokalen und nationalen Polizei des Ausrichters die Daten zur Verfügung zu stellen.
  3. Alle Vereine werden dazu verpflichtet, Polizeibehörden von Ländern, durch die Fans zum Auswärtsspiel gereist sind, falls erforderlich zur Verfügung zu stellen.
  4. Im Falle einer Nicht-Einhaltung der neuen Regeln kann eine teilweise oder vollständige Reduzierung des Eintrittskartenkontingents für ein oder mehrere künftige Spiele als Disziplinarmaßnahme ausgesprochen werden.

Wir, als Fanhilfe Mönchengladbach, deren Verein und Fanszene in der kommenden Saison international vertreten und daher von dieser Überarbeitung betroffen sind, kritisieren die Überarbeitung des Sicherheitsreglements entschieden.

Eine Pflicht zur Personalisierung stellt für uns einen inakzeptablen Eingriff in die Rechte der Fans und Eigenständigkeit der Vereine dar. Personalisierte Tickets stellen kein Mehr an Sicherheit, sondern lediglich ein Mehr an Datensammlung dar. Millionen von unbescholtenen Fußballfans in ganz Europa werden durch das neue Sicherheitsreglement der UEFA unter einen Generalverdacht gestellt, der nicht im Ansatz berechtigt ist.

Darüber hinaus kritisieren wir in aller Deutlichkeit die Pflicht zur Weitergabe der Daten an Dritte. Der Sinn der Weitergabe an die UEFA erschließt sich schlicht überhaupt nicht. Die Weitergabe an lokale und nationale Polizeibehörden ist darüber hinaus besonders in Hinblick auf fehlende Rechtsstaatlichkeit einiger Länder, deren Vereine an den europäischen Wettbewerben teilnehmen, kritisch zu betrachten.

Bereits im Rahmen der Weltmeisterschaft 2018 in Russland kritisierten Datenschützer und Politiker die Weitergabe von Daten der fragwürdigen „Gewalttäter Sport-Datei“ an russische Behörden. Einträge der ohnehin fragwürdigen Datei an einen Nicht-EU-Staat weiterzugeben, sei rechtsstaatlich in höchstem Maße bedenklich, wenn nicht gar rechtswidrig. Dieses bis dato einmalige Prozedere wird mit dem neuen Sicherheitsreglement zum Regelfall: Fußballfans, die einfach ihrem Verein durch Europa folgen, müssen mit der Weitergabe ihrer Daten an autoritäre und rechtsstaatlich zweifelhafte Staaten und deren Behörden rechnen.

Der unter Punkt 3. aufgeführte Aspekt ist darüber hinaus so schwammig formuliert, dass eine Weitergabe an besagte Staaten auch erfolgen kann, wenn in diesen gar nicht gespielt wird. So ist es dem Wortlaut des neuen Reglements zufolge denkbar, dass bei einem Auswärtsspiel in den EU-Staaten des Baltikums oder in Finnland, Daten an weißrussische Polizeibehörden weitergegeben werden.

Wir als Fanhilfe fordern daher die Rücknahme des überarbeiteten Artikel 16 im Sicherheitsreglement der UEFA. Darüber hinaus fordern wir die international vertretenen Vereine auf, das neue Reglement nicht einfach hinzunehmen, sondern ihre Kritik darüber zum Ausdruck zu bringen und auf eine Änderung hinzuwirken. Dass Borussia fortan Daten der Fans, die sie bedingungslos unterstützen, an autoritäre Staaten übertragen, ist für uns ein inakzeptabler Zustand.

Stadionbesucher dürfen nicht kriminalisiert werden – Artikel 16 des UEFA-Sicherheitsreglements ändern!

Fanhilfe Mönchengladbach

Polizei Mönchengladbach besteht trotz Verwechslung auf Konsequenzen

Das Spiel gegen RB Leipzig beschäftigt nicht nur drei auf fragwürdige Weise mit Hausverboten belegte Fans (die Fanhilfe berichtete). Auch für Jonas Schmidt* (*Name geändert) gab es vor einigen Tagen beim Gang zum Briefkasten eine böse Überraschung.

Im dort liegenden Brief der Mönchengladbacher Polizei wurde Jonas einer körperlichen Auseinandersetzung mit Gästen aus Leipzig beschuldigt. Erkannt wurde er bei der fraglichen Aktion auf frischer Tat wohl von den sogenannten Szenekundigen Beamten (SKB). Aus diesem Grund solle er sich nicht nur als Beschuldigter äußern, sondern ebenfalls zu einer erkennungsdienstlichen Behandlung im Polizeipräsidium einfinden. Finger- und Handflächenabdrücke, Ganz- und Teilkörperfotos sowie die Dokumentation körperlicher Merkmale sollten erfolgen.

Jonas handelte goldrichtig: Er meldete sich unverzüglich bei der Fanhilfe. Im Normalfall würden wir in einem solchen Fall die Prüfung und bestenfalls Verhinderung der ED-Behandlung durch einen Anwalt veranlassen und Akteneinsicht beantragen. Der Fall von Jonas jedoch sorgte für Verblüffung und lag etwas anders.

Denn: Zum fraglichen Tatzeitpunkt am Spieltag gegen Leipzig verweilte er in 650 Kilometer Entfernung in Nordfriesland und genoss das gute Wetter am Strand. Die Identifizierung der Szenekundigen Beamten war ganz offensichtlich falsch.

Aufgrund des offenkundigen Fehlers der Beamten hielten wir die Einschaltung eines Anwalts samt damit verbundener Kosten für vermeidbar. Jonas rief also beim zuständigen Sachbearbeiter an, schilderte seine Verwunderung in Anbetracht des Vorwurfs und legte dar, dass er zur fraglichen Zeit im Urlaub war. Dafür konnte er auch gleich mehrere Beweise anbringen.

Sache erledigt? Leider nicht. Die Maßnahme sei angeordnet, Jonas habe zum genannten Termin zu erscheinen oder einen alternativen Termin zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu vereinbaren. Der Urlaub in 650 km Entfernung und auch die eindeutigen Belege dafür hätten keine Auswirkungen auf die Erforderlichkeit der Maßnahme, die der Durchführung des Strafverfahrens gemäß § 81b 1. Alt., 483 ff. Strafprozessordnung dient.

Reichlich verdutzt meldete Jonas sich mit dieser Rückmeldung erneut bei der Fanhilfe, die daraufhin dann doch einen Anwalt einschaltete und die Angelegenheit nun auf diesem Wege klären wird.

Und die Moral von der Geschicht‘?

  • …im Urlaub zu sein schützt vor Strafanzeige nicht.
  • …Unschuld schützt vor ED-Behandlung nicht.
  • …SKB’s haben nicht die beste Sicht.

Fanhilfe Mönchengladbach

Wie die Medien eine Falschmeldung verbreiteten und Borussia Mönchengladbach aufgrund der Falschmeldung Sanktionen ausspricht

Seit Red Bull vor zehn Jahren in Leipzig Fuß gefasst hat, sind Spiele gegen das neueste Franchise des Unternehmens ein Aufreger für die Fanszenen, die damit konfrontiert sind. Ebenso wie überall sonst in Deutschland protestieren auch Fans in Mönchengladbach seit Jahren gegen ,,RB‘‘ und ebenso wie überall sonst in Deutschland sorgen Protestaktionen für erhitzte Gemüter und unterschiedliche Auffassungen über die Grenzen des Sagbaren.

Bereits vor zwei Jahren ereiferte sich der in Mönchengladbach für Fußballangelegenheiten zuständige Oberstaatsanwalt Gathen ein Ermittlungsverfahren wegen eines Banners einzuleiten. Die Fanhilfe berichtete seinerzeit, begleitet das nach wie vor laufende Verfahren, in dem die Fans in erster Instanz freigesprochen worden sind und wird über den baldigen Ausgang berichten.

Das letzte Aufeinandertreffen sorgte nun abermals für Diskussionen, da in der Nordkurve neben zahlreichen anderen Spruchbändern auch Banner mit vermeintlich beleidigenden Inhalten gezeigt worden sind. Neben einem an Ralf Rangnick gerichteten Spruchband sorgten auch Spruchbänder für Diskussionen, die die Worte ,,Bullen‘‘ beinhalteten, da sie sich nicht nur gegen den Gegner des Tages, sondern auch die Polizei gerichtet haben könnten.

Die Fanhilfe Mönchengladbach als Rechtshilfe Gladbacher Fußballfans wird sich an dieser Stelle nicht an einer Diskussion beteiligen, was im Stadion zum guten Ton gehören sollte. Die Interpretation des Borussen-Kodex obliegt der Fanszene, die ihn sich auferlegt hat. Wie die Fanszene ihren Protest formuliert, ob sie sachlich bleibt, auf Provokation setzt oder auch beleidigend wirkt, das sehen wir als ureigene Entscheidung der Fanszene selbst an.

Neben diesem selbst gegebenen Kodex der Fanszene kennt das Strafgesetzbuch zwar auch den Tatbestand der Beleidigung, das Grundgesetz jedoch ebenso den Artikel 5 Absatz 1, der die Meinungsfreiheit beinhaltet.

Zu den besagten „Bullen“-Plakaten ist festzuhalten, dass nicht von einer Strafbarkeit nach § 185 StGB ausgegangen werden kann. Sowohl der Bezug zum Gegner aus Leipzig, der sich selbst so bezeichnet, als auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Kollektivbeleidigung, schließen eine Strafbarkeit der fraglichen Äußerungen aus. In Bezug auf das an Ralf Rangnick gerichtete Spruchband ist es einerseits fraglich, inwiefern die bloße Erwähnung der Krankheit bereits eine Schmähung darstellt und andererseits würde es sich hier um ein Antragsdelikt handeln, welches ohne eine Anzeige des Betroffenen ohnehin nicht strafrechtlich verfolgt werden würde.

Die Fanhilfe geht daher davon aus, dass die Plakate, die für die Diskussionen gesorgt haben, keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen.

Darüber hinaus stellt die Fanhilfe Mönchengladbach fest, dass eine von mehreren Medien im unmittelbaren Nachgang des Spiels verbreitete Meldung schlicht erfunden war: Express, BILD, NRZ, MSN, Welt und andere titelten und schrieben unmittelbar nach dem Spiel von drei Verhaftungen wegen beleidigender Banner.

In der Zwischenzeit hat sich ergeben, dass die durch die Medien verbreitete Falschmeldung ihren Ursprung bei Borussia Mönchengladbach selbst hatte. So war es Markus Aretz, im Verein Direktor für Medien und Kommunikation, der in der Pressekonferenz nach dem Spiel von „drei Verhaftungen noch während des Spiels“ sprach. Die Fanhilfe bleibt bei ihrer Kritik, dass journalistische Sorgfalt erstens eine Prüfung des falschen Sachverhalts bedeutet hätte und zweitens ein Bezug zu den beleidigenden Bannern nicht hätte konstruiert werden dürfen. In die Kritik schließen wir aufgrund der neuen Erkenntnis jedoch auch den Pressesprecher des Vereins ein, der in diesem Fall unsauber formuliert und die Mär von Verhaftungen so erst auf den Weg gebracht hat.

Dazu ist zu sagen, dass keine einzige Verhaftung wegen eines Banners erfolgt ist. Viel mehr sind lediglich drei Fans, die ein Banner im Bereich der Südkurve aufgehangen haben, wegen der Nicht-Anmeldung vom Ordnungsdienst des Stadions verwiesen worden. Die besagten Fans mussten sich beim Verlassen das Stadions dazu noch einer einfachen Personalienkontrolle der Polizei unterziehen. Sie wurden nicht in Gewahrsam genommen oder des Platzes verwiesen, geschweige denn verhaftet. Dies wäre auch insofern überraschend, als es sich bei dem fraglichen Banner nicht um eines der diskutierten Spruchbänder handelt, sondern um den einfachen Spruch: „Fans, die den Fußball weder lieben, noch verstehen.“ Eine strafrechtliche Relevanz kann dort in keiner Weise bestehen.

Die Fanhilfe kritisiert die unsaubere journalistische Arbeit und falsche Darstellung der Tatsachen in diesem Fall auf das Schärfste. Die öffentliche Empörung über diskutable Äußerungen darf nicht dazu führen, journalistische Standards auf der Strecke zu lassen und Unwahrheiten zu verbreiten.

Nun ist die falsche Darstellung die eine Sache, handfeste Konsequenzen sind eine andere. So sprach Borussia Mönchengladbach Anfang dieser Woche Hausverbote bis zum 31.8.2019 gegen die betroffenen Fans und sperrt sie somit für den Rest der laufenden Saison sowie den Start der nächsten Spielzeit aus. Zur Begründung führt der Verein einen Verstoß gegen die Stadionordnung an, bezieht sich auf das Aufhalten in einem anderen Stadionbereich und auf das Verbot „menschenverachtende, gewaltverherrlichende, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, rechts- bzw. linksradikale, politisch-extremistisch, obszöne-anstößige oder provokative-beleidigende Parolen zu äußern“.

Der Fanhilfe Mönchengladbach erschließt sich nicht, inwiefern der oben besagte Spruch eines der zuvor genannten Kriterien erfüllt. Auch die Begründung, dass das Aufhängen des Banners im Bereich der Südkurve für das Hausverbot herhalten soll, ist insofern weit hergeholt, als dass dies seit Bestehen des Stadions regelmäßig getan wird und noch nie zu Problemen geführt haben soll.

Viel mehr verläuft sich Borussia Mönchengladbach an dieser Stelle in einen blinden Aktionismus, getrieben von Falschmeldungen der Medien und bestraft ausgerechnet drei Fans, die gerade das gemacht haben, was der Verein und andere Vertreter immer fordern: Protest und Kritik ohne Beleidigungen zu formulieren.

Mit großer Besorgnis beobachtet die Fanhilfe Mönchengladbach, dass eine gründliche Prüfung von Sachverhalten nicht mehr nur nicht in den Medien, sondern auch bei den für Sicherheitsfragen zuständigen Personen von Borussia Mönchengladbach nicht mehr stattfindet. Wir stehen den betroffenen Fans gegenüber dem Verein und den Falschmeldungen zur Seite. Den Verein fordern wir auf, die Hausverbote unverzüglich einzustellen.

Fanhilfe Mönchengladbach

Vortragsabend am 22.10.2018

Kurz bevor die Bundesliga die aktuelle Länderspielpause beendet, haben wir als Fanhilfe bereits einen Termin für euch:

Am kommenden Donnerstag veranstalten wir einen Vortragsabend im Jugendzentrum von De Kull. Themen werden das Forschungsprojekt KVIA-Pol und die geplante Neuerung des Polizeigesetzes in NRW sein.

Besonders freuen wir uns über die Referenten, die uns mit ihrer Expertise zur Verfügung stehen:

  • Johannes Daners, Partner der Kanzlei DMFH – Fachanwälte für Strafrecht, wird uns über das geplante Polizeigesetz aufklären.
  • Vertreter der Ruhr-Universität Bochum werden uns über ihr kürzlich angelaufenes Forschungsprojekt KVIAPOL berichten.

Für Nachfragen und Diskussionen habt ihr anschließend natürlich die Gelegenheit.
Die Veranstaltung beginnt um 19:30 Uhr, die Adresse lautet: Hehner Str. 54, 41069 Mönchengladbach

Fanhilfe Mönchengladbach

Datenabfrageaktion beim kommenden Heimspiel gegen Mainz

„3.100 Hooligans in NRW-Vereinen“ – so titelte die Rheinische Post vor einigen Wochen. Sie bezog sich damit auf die berühmt berüchtigte „Datei Gewalttäter Sport“ und die in ihr gespeicherten Fans, die aus Nordrhein Westfalen stammen.

Wir als Fanhilfe kritisierten über unseren Facebookkanal schnell die reißerische Überschrift, ebenso wie weitere Inhalte des Berichts. Zur Ehrenrettung der RP muss man sagen, dass der Artikel insgesamt ausgewogener war, als es die populistische Überschrift erstmal erahnen ließ und sie sie auf unsere Kritik hin abgeändert haben – auch, wenn wir mit der ersatzweise eingesetzten Headline „NRW-Klubs haben ein Gewaltproblem“ ebenfalls nicht d’accord gehen. Das tun wir deshalb nicht, weil wir der Auffassung sind, dass gerade die besagte Datei keinerlei Aussagekraft über Fans und Gewalt im Fußballkontext hergibt.

Warum sehen wir das so? Um das zu beantworten, liefern wir euch im Folgenden einen kurzen Crashkurs in Sachen „Gewalttäter Sport“ – was ist das eigentlich?

1994 wurde diese Datei nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz eingerichtet und wird seitdem von der Zentralen Informationsstelle Sport (ZIS) geführt, die ihren Satz unweit von uns in Duisburg hat und beim Landeskriminalamt NRW angesiedelt ist. In ihr sollen zentral Personen erfasst werden, die bei Fußballspielen durch Gewalt- oder Straftaten bereits auffällig geworden sind oder bei denen die Polizei davon ausgeht, dass sie auffällig werden könnten.

Das Ende des letzten Satzes haben wir bewusst dick markiert, da dies einer der großen Knackpunkte in Hinblick auf die Datei ist. Da die Bestimmungen, wer wie in die Datei aufgenommen wird, sehr schwammig sind, kann wirklich jeder in den „Genuss“ eines Eintrags kommen. Ein weiterer Knackpunkt: Personen, die in die Datei aufgenommen werden, werden darüber nicht informiert.

Eine Aufnahme in die Datei erfolgt, wenn:

  • Eine Person strafrechtlich verurteilt worden ist – auch, wenn es sich dabei um Straftaten handelt, die nichts mit Gewalt zu tun haben.
  • Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist – auch, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt oder mit einem Freispruch beendet wurde.
  • Es zu einem Platzverweis, einer Ingewahrsamnahme oder einer Personalienaufnahme gekommen ist – auch, wenn gar nichts strafrechtlich Relevantes passiert ist, geschweige denn im Nachgang dieses Ereignisses ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist.

Diese Punkte gelten nicht nur für das Stadion an sich. Auch das Stadionumfeld, die gesamte Hin- und Rückreise und sogar Ereignisse außerhalb von Spieltagen können zu einem Eintrag führen. Ebenso ist es irrelevant, ob man alleine, in einer individuellen Kleingruppe, einem Bus oder einem großen „Mob“ unterwegs ist – gespeichert wird immer!

Es ist unschwer auszudenken, dass diese Verfahrensweise zu einer Masse an Eintragungen führt, die a) zumindest nichts mit Gewalt zu tun haben und damit dem Namen der Datei zuwiderlaufen oder b) nicht einmal strafrechtlich relevant sind, geschweige denn eine Verurteilung als Basis haben.

Beispielsweise könnte das Überqueren einer roten Ampel als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr oder das Kleben eines Stickers an einen Stadionzaun als Sachbeschädigung gewertet werden und beide Fälle würden ausreichen um fortan von der Polizei als „Gewalttäter Sport“ geführt zu werden. In einem anderen Fall könnte eine massenhafte und anlasslose Personalienfeststellung eines kompletten Buskonvois, wie wir sie in Mönchengladbach bereits erleben mussten, dafür sorgen, dass hunderte Fans auf einmal in der Datei landen – ohne irgendwie mit einer Straftat in Verbindung gebracht worden zu sein.

Dass die Polizei sich hier tatsächlich in blinder Sammelwut übt, brachte vor gut zwei Monaten die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion ans Licht:

  • 2.898 Eintragungen (etwa 28% der gesamten Datei) stammen von Personalienfeststellungen, Ingewahrsamnahmen und Platzverweisen – gegen mehr als jede vierten „Gewalttäter Sport“ wurde also nicht einmal ermittelt.
  • Darüber hinaus wurde gegen weitere 2.168 Personen lediglich wegen Beleidigung, Pyrotechnik oder Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (in der Regel Vermummungsverbot) ermittelt – diesen über zweitausend „Gewalttätern Sport“ wurde also gar keine Gewalt vorgeworfen.

Insgesamt ergibt sich also, dass rund die Hälfte aller „Gewalttäter Sport“ gar nicht vorgeworfen worden ist, Gewalt ausgeübt zu haben.

So skurril das Ganze klingen mag, so unschön sind die Auswirkungen auf die Betroffenen. Es bleibt nämlich nicht dabei, dass man in Statistiken geführt wird, die dann nachher in der RP so ausgelegt werden, dass das Bundesland oder der Verein des Fans ein „Gewalt-Problem“ hat. Ansprachen der Bundespolizei vor der Aus-/Einreise am Flughafen, ganze Ausreiseverbote, Meldeauflagen oder Gefährderansprachen können erfolgen. Zudem übermitteln deutsche Sicherheitsbehörden Informationen zum Teil auch ins Ausland, zuletzt bei der Weltmeisterschaft in Russland an den Gastgeber.

Genug der Ausführungen über die Datei. Wie wir bereits erwähnt hatten, werden Fans nicht über die Eintragung ihrer Person als „Gewalttäter Sport“ informiert. Wir als Fanhilfe wollen die Diskussion um den eingangs erwähnten RP-Artikel dazu nutzen, eine groß angelegte Abfrage an die ZIS zu starten. Dies hat den doppelten Effekt, dass ihr von eurem Recht auf informationelle Selbstbestimmung Gebraucht macht und wisst, was die Polizei über euch speichert und wir als Fanhilfe transparent machen können, in welchem Ausmaß und wie abstrus wie Datensammelwut auch die Gladbacher Fanszene betrifft.

Wir rufen daher auf, beim kommenden Heimspiel gegen Mainz am 21.10.2018, bei unserer Datenabfrageaktion teilzunehmen.

Alles, was ihr dafür tun müsst, ist vor dem Spiel zum Fanhilfestand (zentral vor der Nordkurve am Bus des Fanprojekt DeKull) zu kommen, einen Antrag auszufüllen und euren Personalausweis scannen zu lassen. Die Kopie verlangt die ZIS leider zur Verifizierung eures Antrags – wir werden die Daten, soweit dies möglich ist, jedoch schwärzen, sodass nur die Angaben zu sehen sind, die für die Verifizierung absolut notwendig sind. Der Fanhilfestand hat ab 2 ½ Stunden vor Anpfiff bis 15 Minuten vor Anpfiff für Euch geöffnet!

Kommt vorbei, macht mit und nehmt so euer Recht auf informationelle Selbstbestimmung in Anspruch! Know your data!

Fanhilfe Mönchengladbach

Öffentlichkeitsfahndung betrieben, Leben auf den Kopf gestellt – Verfahren eingestellt!

Im März 2017 leitete die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin auf Beschluss des Amtsgerichts Dortmund eine Öffentlichkeitsfahndung gegen neun Fans von Borussia Mönchengladbach ein. Die Personen wurden beschuldigt im Zusammenhang mit Vorfällen in einem Zug nach dem Auswärtsspiel unserer Borussia in Wolfsburg am 5.3.2016 zu stehen.

Die Fanhilfe Mönchengladbach äußerte sich daraufhin kritisch zu diesem schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Nicht nur, dass die Öffentlichkeitsfahndung ein Instrument ist, welchem grundsätzlich hohe Schranken für die Zulässigkeit vorgegeben sind, war Anlass für diese Kritik. Mehr noch: Bei einigen Fans war die öffentliche Fahndung ganz offensichtlich nicht notwendig oder begründet. Nachzulesen ist unsere damalige Stellungnahme hier.

Es ist wohl unschwer vorstellbar, welche gravierenden Folgen eine Öffentlichkeitsfahndung mit diesem Tatvorwurf für jeden Beteiligten hat. Unangenehme Fragen und Vorverurteilungen von Freunden und Familienangehörigen bis hin zu Konsequenzen am Arbeitsplatz – diese Erfahrungen scheinen nicht nur naheliegend, sondern sind uns auch von einigen Betroffenen tatsächlich berichtet worden.

Man sollte meinen, dass der gravierende Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, der oben besagte Folgen im persönlichen Bereich nach sich zieht, von den Behörden nur mit äußerster Sorgfalt eingesetzt wird. Dass, wenn schon darauf zurückgegriffen wird, eine Schuld des Beteiligten nahezu zweifelsfrei besteht und er nicht anders zu ermitteln ist, als durch diese Fahndung.

Wie gesagt: Man sollte meinen.

Dass die Bundespolizei in dieser Sache offensichtlich anders meint, beweisen mehrere Briefe, die zuletzt bei einigen Betroffenen der Fahndung eingetroffen sind. In diesen wurde ihnen mitgeteilt, dass die Ermittlungsverfahren nach § 170.2 StPO eingestellt werden. In den zwischenzeitlichen 10 Monaten hatten sich die Betroffenen mithilfe der Fanhilfe und Anwälten bei der zuständigen Behörde gemeldet, um nicht mehr öffentlich gesucht zu werden und ansonsten nichts von der Sache gehört.

Es bleibt also festzuhalten, dass mehrere Personen zu Unrecht öffentlich mit Gewalttaten in Verbindung gebracht worden sind. Welchen Anlass die Bundespolizei sah, die Fans öffentlich derart bloßzustellen, ist bis heute nicht zu sagen. Dass die Verfahren eingestellt worden sind, ohne dass es überhaupt zu einer Anklage gekommen ist, lässt den Schluss zu, dass hier leichtsinnig und nicht im Sinne des Gesetzes mit der Privatsphäre von Menschen gespielt worden ist.

Die Fanhilfe Mönchengladbach sieht sich in ihrer, im Nachgang der Öffentlichkeitsfahndung geäußerten Sorge bestätigt, dass die Bundespolizei in diesem Fall Grundsätze außer Acht gelassen
hat, die bei der Anwendung solcher strafprozessualen Mittel gewahrt werden müssen. Auch der zuständige Richter muss sich die Frage stellen lassen, ob die Anordnung dieser Maßnahme mit der nötigen Sorgfalt geprüft wurde oder ob hier blindlinks den Wünschen einer unsauber arbeitenden Behörde stattgegeben wurde. Es ist zu appellieren, dass zukünftige Fälle sorgsamer abzuwiegen und die Persönlichkeitsrechte unbescholtener Fans zu beachten sind.

Darüber hinaus wird die Fanhilfe den betroffenen Fans dabei helfen, Regressforderungen geltend zu machen und die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme feststellen zu lassen. Fans, die in Zukunft Opfer solcher polizeilicher Willkür werden, ermuntern wir sich bei uns zu melden – Wir helfen Euch!

Fanhilfe Mönchengladbach

Polizeiliche Einstufung des Stadionparkplatzes P4 in einen „gefährlichen Ort“

Einer großen deutschen Tageszeitung ist heute zu entnehmen, dass der Stadionparkplatz P4 des BORUSSIA PARKs als ein sogenannter „gefährlicher Ort“ eingestuft wird. Der Parkplatz gehöre damit nach der Schlagzeile der besagten Zeitung zu den „gefährlichsten Orten in NRW“, an dem am Spieltag zahlreiche Straftaten begangen würden.

Die Einstufung als solche erfolgt nach § 12 Abs. 1.2. des Polizeigesetz NRW. Sie verschafft der Polizei an diesem Ort weitreichendere Befugnisse. So sind beispielsweise polizeiliche Maßnahmen gegen Personen ohne das Bestehen eines konkreten Tatverdachts ermöglicht. Ein personenübergreifender Verdacht gegen ganze Gruppen bis hin zu allen Anwesenden des Ortes, unabhängig von einem tatsächlich vorliegenden Gefahrenpotenzial, ist dadurch gegeben. Die Hürden für Aktionen der Staatsgewalt sind im Vergleich zu anderen Orten also deutlich herabgesetzt. Eine Klassifizierung als gefährlicher Ort legitimiert sich dabei maßgeblich durch die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) – also durch die Polizei selbst.

Die Fanhilfe Mönchengladbach kritisiert die Suggestion, dass es sich bei dem Stadionparkplatz um einen außergewöhnlich kriminalitätsbelasteten Ort handelt. Die besondere Situation eines Bundesligaspiels, sowie das oftmals problematische Verhältnis zwischen Polizei und Fans folgern eine Reihe von Punkten, die die Einstufung bedenkenswert erscheinen lassen.

  • Jedes Bundesligaspiel wird von einer mittleren fünfstelligen Zahl von Fans besucht, ein großer Teil dieser Menschen parkt auf den Stadionparkplätzen. In Mönchengladbach dürfte es keine vergleichbare Konzentration von Personen auf engem Raum zu einem bestimmten Zeitpunkt geben. Dass eine so dermaßen hohe Zahl an Personen an einem Ort zu einer Zeit zu einer höheren Zahl an Straftaten führt als an einem Ort, an dem sich nur ein Bruchteil der Personenzahl befindet, ist natürlich. Vergleiche in der Vergangenheit haben gezeigt, dass die Kriminalitätsbelastung bei Fußballspielen im Verhältnis zu anderen Orten aber keineswegs erhöht ist.
  • Fußballspiele werden von einem massiven Polizeiaufgebot begleitet. Eine regelmäßig dreistellige, manchmal vierstellige Anzahl an Beamten sorgt für eine extrem überdurchschnittliche Polizeipräsenz. Diese Tatsache führt ebenfalls logischerweise zur Erfassung von mehr Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Einfach ausgedrückt: Während eine Schlägerei in der Altstadt oder Kneipe oft unbemerkt und somit ungeahndet von der Polizei abläuft, kann eine Schubserei neben dem Stadion schnell zum Anrücken einer Hundertschaft führen.
  • Der Stadionparkplatz P4 wird seit Mai 2016 als „gefährlicher Ort“ geführt, was der Polizei bereits seit diesem Zeitpunkt weitreichendere Befugnisse verschafft. Die einfachere Identitätsfeststellung oder Durchsuchung von Fans und Fangruppen führt ebenfalls zwangsweise zu einer erhöhten Belastung in der PKS. Gerade in Kombination mit dem vorigen Punkt erscheint es logisch, dass viele Polizisten und eine leichtere Handhabe repressiver Maßnahmen zu einer regelrechten Spirale von erfasster Kriminalität führen, die aber nichts mit einer objektiven und im Verhältnis zu anderen Orten stehenden Einschätzung zu tun hat.
  • Zuletzt ist anzumerken, dass die Polizei ein ureigenes Interesse daran hat, dass der Stadionparkplatz als „gefährlicher Ort“ eingestuft wird. In ihrer Arbeit, die oftmals von Konflikten mit Fans begleitet wird, erleichtert es ihr repressive Maßnahmen gegen für sie unliebsame Gruppen und Personen. Es ist zu bedenken, dass die Polizei bewusst und mit Nachdruck zu der Einstufung als „gefährlicher Ort“ beiträgt, da es ihr die besagten Möglichkeiten verschafft. Dies wiederum hat dann aber ebenfalls nichts mit einer objektiven Gefahr zu tun, sondern mit einem subjektiv und aus eigenen Interessen herbeigeführten Zustand.

Die Fanhilfe Mönchengladbach spricht sich ausdrücklich dagegen aus, dass das Stadionumfeld unnötig kriminalisiert und als Angstraum stigmatisiert wird. Erfahrungen von Fans und Kampagnen wie „Ich fühl‘ mich sicher“ haben gezeigt, dass regelmäßige Stadionbesuche keine überdurchschnittliche Gefahr im und um deutsche Stadien fürchten – auch nicht in Mönchengladbach.

Wir appellieren an die Medien von populistischer Stimmungsmache, die nichts mit den realen Erfahrungen rund um unser Stadion zu tun hat, abzusehen. Die Einstufung sollte kritisch und objektiv betrachtet und dann anständig eingeordnet, anstatt für reißerische Überschriften verwendet zu werden.

Zur näheren Auseinandersetzung mit dem Thema empfehlen wir das Essay „Die Konstruktion gefährlicher Orte“: http://www.sozialraum.de/die-konstruktion-gefaehrlicher-orte.php

Fanhilfe Mönchengladbach

Ermittlungsverfahren wegen Spruchband

In den vergangenen Tagen haben mehrere Borussia-Fans Anzeigen wegen der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ [§140 StGB) erhalten. Konkret ermittelt wird wegen eines Spruchbands gegen Red Bull Leipzig mit folgendem Wortlaut:

Wir verurteilen jeden geworfenen Stein
…der euch Kunden nicht getroffen hat.

Die Fan-Hilfe Mönchengladbach beobachtet die Entwicklung, dass die Staatsanwaltschaft sich offenbar zunehmend Meinungsäußerungen im Stadion zuwendet, mit Sorge. Klar ist, dass das Stadion keinen rechtsfreien Raum darstellt. Trotzdem sind sowohl allgemein, als auch in Bezug auf diesen Fall mehrere Bedenken anzumelden:

– Grundsätzlich setzt der Tatvorwurf voraus, dass die Beschuldigten um den Inhalt des Spruchbands wussten. Dies ist bei jeglichen Aktionen im Stadion fraglich und oftmals nur schwer festzustellen. Im Extremfall beteiligen sich beispielsweise bei der Durchführung einer Choreographie zehntausende Fans an einer Aktion, deren (potenziell strafbaren) Inhalt sie vorher nicht kennen. Das Entrollen eines Spruchbands findet natürlich in einem sehr viel kleineren Rahmen statt – wenn Fans, die nicht um den Inhalt wissen, mit in das Entrollen, Hochhalten oder Aufhängen mit einbezogen werden, ist es jedoch das gleiche Prinzip.
– Der Inhalt des besagten Spruchbands bezieht sich wohl auf Vorkommnisse in Dortmund, die sich zwei Wochen vor dem Spiel in Mönchengladbach ereignet haben. Diese Ereignisse haben eine enorme Debatte rund um den Umgang mit dem Bundesliganeuling ausgelöst und bestimmten lange Zeit die (Sport-)Nachrichten. Eine Auseinandersetzung mit dieser regelrechten Hysterie muss Fans erlaubt sein. Wenn diese in satirischer, sarkastischer und (wie es für ein Fußballstadion nicht unüblich ist) überspitzter Form formuliert wird, muss es sich nicht zwangsweise um eine tatsächliche Billigung von Straftaten handeln. Vielmehr ist zu bedenken, dass auch solche Äußerungen von den in Artikel 5 des Grundgesetzes festgeschriebenen Meinungs- und Kunstfreiheiten gedeckt sind.

Wie bereits gesagt, ist das Stadion natürlich kein rechtsfreier Raum. Wenn nun aber dazu übergegangen wird Meinungsäußerungen von Fans, so satirisch oder überspitzt sie auch formuliert sein sollten, auf diese Art zu kriminalisieren, wird dies am langen Ende niemandem nützen. Zu befürchten ist viel mehr, dass Fans sich dadurch notgedrungen Wege suchen, um anonym Spruchbänder zeigen zu können – analog der Vorgehensweise bei pyrotechnischen Aktionen.

Die Fan-Hilfe Mönchengladbach bezweifelt aus diesen Gründen die Haltbarkeit der Vorwürfe und bedauert die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Alle Fans, die von den Ermittlungen betroffen sind, rufen wir dazu auf sich bei uns zu melden. Wir helfen Euch!

Fan-Hilfe Mönchengladbach